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Vorsorge - Früherkennung

Alle Patienten ab dem 45. Lebensjahr haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung beim Urologen.

Derzeit wird nur die Tastuntersuchung der Prostata mit dem Finger über den After sowie eine Untersuchung des Genitales von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Hierbei wird vor allem nach krebsverdächtigen Verhärtungen der Prostata getastet.

Diese Untersuchungen sind jedoch zur Früherkennung eines Prostatakarzinoms nicht ausreichend.

Denn viele Prostatakarzinome sind gar nicht oder erst sehr spät ertastbar. Bei tastbaren Tumoren ist der Prostatakrebs häufig schon weit fortgeschritten, so dass die Heilungschancen deutlich sinken.

Die Bestimmung des PSA-Wertes (ein Blutwert) ist unbedingt notwendig! Dieser Wert kann auf einen Prostatakrebs hinweisen lange bevor dieser mit dem Finger getastet werden kann.

In bestimmten Fällen kann die Ultraschalluntersuchung der Prostata über eine in den After eingeführte Sonde (transrektaler Ultraschall) zur Vorsorge notwendig sein, insbesondere beim Nachweis eines erhöhten PSA-Wertes.

Beide Untersuchungen werden derzeit von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung kann ich Ihnen die Durchführung dieser Leistungen in meiner Praxis natürlich gerne anbieten.

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